Entschuldigung, Beurlaubung, Sportbefreiung

 Vorgehen bei Entschuldigungen:

1. Entschuldigung geht am 1. Verhinderungstag ein. 
-> Mitteilung der Eltern: telefonisch, per Mail, Brief oder persönlich -> der 1. Verhinderungstag wird durch die Klassenlehrkräfte entschuldigt.

2. Wenn weitere Abwesenheitstage folgen -> eine separate schriftliche Entschuldigung ist erforderlich, in Papierform oder per Email für alle weiteren Fehltage. Diese sollte den Klassenlehrkräften spätestens am 3. Tag nach Wiederaufnahme des Schulbesuches vorliegen.

3. Die schriftliche Entschuldigung sollte enthalten: 
  • Adressat
  • Datum des Entschuldigungsschreibens
  • Name und Klasse des Kindes
  • die genauen Fehltage oder den Zeitraum des Fehlens
  • den Grund des Fehlens
  • Ihre Originalunterschrift bei Entschuldigungen in Papierform




       
Beurlaubung (bis 2 Tage: Klassenlehrer/in, darüber hinaus: Schulleitung)

Beurlaubungen müssen mindestens 1 Woche vorher schriftlich beantragt werden!

Beispiele für Beurlaubungen:
Opferfest, Laboruntersuchung, Kieferorthopäde, bestimmte Familienfeiern, …
Manchmal, z. B. bei einer Beerdigung, ist dies natürlich nicht möglich. Dann bitten wir
darum, die Beurlaubung so früh wie möglich zu beantragen.

Allgemein gilt: Möglichst keine Arztbesuche in der Unterrichtszeit




Freistellungen vom Sportunterricht

Die Freistellung von der Teilnahme am aktiven Sportunterricht ist nur durch den Sportlehrer oder die Schulleitung nach vorheriger Absprache möglich.
Beispiele: Das Kind hat einen Gips, nimmt Antibiotikum oder hustet noch immer stark, etc.

Allgemein gilt: „Passive Teilnahme“ am Sport bedeutet nicht automatisch auch unterrichtsfrei!