Entschuldigungen, Beurlaubung, Sportbefreiung

Entschuldigung, Beurlaubung, Sportbefreiung

Entschuldigung

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind immer morgens im Sekretariat (Anruf/Mail/Fax). Die schriftliche Entschuldigung muss dann spätestens am 3. Tag in der Schule sein.
Beispiel: Mo krank – am Do muss die schriftliche Entschuldigung da sein!

Sollte es Ihnen im Ausnahmefall nicht möglich sein, sich am ersten Morgen im Sekretariat zu melden, so muss die schriftliche Entschuldigung bereits am 2. Tag in der Schule sein.
Beispiel: Mo krank – am Mi muss die schriftliche Entschuldigung da sein!

Bei nichtentschuldigtem Fehlen haben wir die Pflicht (!), eine KA mit Note 6 zu bewerten

Die schriftliche Entschuldigung enthält:

- Adressat
- Datum
- Name und Klasse des Kindes
- die genauen Fehltage oder Zeitraum
- den Grund des Fehlens
- Ihre Originalunterschrift (eine Email gilt deshalb nicht als schriftliche Entschuldigung)



       
Beurlaubung (bis 2 Tage: Klassenlehrer/in, darüber hinaus: Schulleitung)

Beurlaubungen müssen mindestens 1 Woche vorher schriftlich beantragt werden!

Beispiele für Beurlaubungen:
Opferfest, Laboruntersuchung, Kieferorthopäde, bestimmte Familienfeiern, …
Manchmal, z. B. bei einer Beerdigung, ist dies natürlich nicht möglich. Dann bitten wir
darum, die Beurlaubung so früh wie möglich zu beantragen.

Allgemein gilt: Möglichst keine Arztbesuche in der Unterrichtszeit




Freistellungen vom Sportunterricht

Die Freistellung von der Teilnahme am aktiven Sportunterricht ist nur durch den Sportlehrer oder die Schulleitung nach vorheriger Absprache möglich.
Beispiele: Das Kind hat einen Gips, nimmt Antibiotikum oder hustet noch immer stark, etc.

Allgemein gilt: „Passive Teilnahme“ am Sport bedeutet nicht automatisch auch unterrichtsfrei!


Share by: