GFS



GFS = Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Die Notenbildungsverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler in Klasse 8 und 9 pro Schuljahr zu einer solchen Leistung in einem Fach seiner Wahl verpflichtet ist.


Wichtige Informationen:
  • Wertung: Die GFS zählt wie eine Klassenarbeit.
  • Die Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen.
  • Der Schüler schlägt dem betreffenden Fachlehrer sein Thema vor. Der Fachlehrer berät, ob das Thema dem Niveau der Klassenstufe entspricht.
  • Hat der Schüler sich für ein Fach und ein Thema entschieden, lässt er das vorgegebene Formular vom Fachlehrer unterschreiben.
  • Fachlehrer und Schüler vereinbaren gemeinsam den Termin, wann die GFS zu halten ist.


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